Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wir sind Ihr Vertragspartner
Hausverwaltung Mühlenbock, Peterstraße 25 B, 26486 Wangerooge
1. Vertragsbedingungen
1.1 Der Mietvertrag wird durch die Hausverwaltung Mühlenbrock als Vermittler im Namen und für die Rechnung des jeweiligen Eigentümers des Mietobjektes für die Dauer der vereinbarten Mietzeit geschlossen.
1.2 Das Mietverhältnis erstreckt sich auf die in den Angeboten enthaltenen Leistungen und kommt wie folgt zustande:
Nach Ihrer Buchung über Telefon, Fax oder email erhalten Sie die schriftliche Buchungsbestätigung und Rechnung für die von Ihnen gewählte Unterkunft. Damit ist der Mietvertrag für beide Seiten rechtsverbindlich geschlossen. Die Überweisung der Anzahlung gilt als Vetragsbestätigung des Mieters.
1.3 Vertragsbestätigung durch den Mieter. Die Überweisung der Anzahlung gilt als Vertragsbestätigung des Mieters. Mit Überweisung der Anzahlung anerkennt der Mieter diese AGB.
1.4 Das Mietobjekt darf nur im vertraglichen Umfang genutzt werden. Die vereinbarte Personenzahl darf nicht überschritten werden. Kleinkinder gelten auch als Personen. Hier sind in beschränktem Maße Überschreitungen möglich. Diese müssen jedoch mit der Hausverwaltung Mühlenbrock abge stimmt werden.
Haustiere dürfen grundsätzlich nicht mitgebracht werden.
Bei Verstoß gegen diese Bestimmung ist die Hausverwaltung Mühlenbrock berechtigt, fristlos den Vertrag zu kündigen und die Räumung des Mietobjektes zu verlangen, ohne dass dadurch eine Erstattungspflicht gegenüber dem Mieter entsteht.
1.5 Nebenkosten wie Heizung, Strom und Wasser sind im Mietpreis enthalten. Geheizt wird nur während der Heizperiode. Zusätzliche Leistungen müssen vor Ort vor der Abreise des Mieters bezahlt werden. Die Ferienunterkünfte sind nicht mit Bettwäsche und Handtüchern ausgestattet. Bettwäsche, Handtücher, Badetücher, Kinderbetten etc. sind jedoch zu den im Preisverzeichnis genannten Bedingungen von der Hausverwaltung Mühlenbrock zu entleihen. Kurtaxe, Gepäcktransfer, Telefon, Nachreinigung, Wäscheservice etc. sind nicht im Mietpreis enthalten.
2. Zahlungsbedingungen
2.1 Bei Abschluss des Vertrages sind EUR 100,00 als Anzahlung fällig. Der Restbetrag muss bis 3 Wochen vor dem Anreisetag (Stichtag auf der Rechnung ausgewiesen) auf dem Konto der Hausverwaltung Mühlenbrock eingegangen sein. Bei nicht fristgerechtem Eingang der Anzahlung oder der Restzahlung ist die Hausverwaltung Mühlenbrock berechtigt, das Mietobjekt neu zu vermieten, ohne den Mieter zu unterrichten. Forderungen der Hausverwaltung Mühlenbrock nach Punkt 3 ff. bleiben davon unberührt.
2.2. Für die Nutzung der Unterkunft bis zum Nachmittag des Abreisetages (falls möglich) werden 50% der Tagesmiete berechnet. Ein Anspruch besteht nicht.
3. Rücktritt vom Vertrag
3.1 Folgende Stornokosten sind bei Rücktritt vom Mieter zu zahlen:
- bis 60 Tage vor Anreise € 100,00
- vom 59. bis zum 40. Tag vor Anreise 25% der Miete
- vom 39. bis zum 14. Tag vor Anreise 50% der Miete
- vom 13. Tag und darunter 95% der Miete.
Der Rücktritt vom Vertrag hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für die Rücktrittserklärung ist das Eingangsdatum bei der Hausverwaltung Mühlenbrock
3.2 In jedem Fall ist der Mieter berechtigt, geeignete Ersatzmieter zu stellen. Diese müssen sich unter Einhaltung der vorgenannten Fristen schriftlich zur Übernahme aller Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Mietvertrag verpflichten. Für die Vertragsänderung wird eine einmalige Gebühr von € 25,00 erhoben.
3.3 Die Hausverwaltung Mühlenbrock ist berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn höhere Umstände wie Krieg, Streik, Brand, Hochwasser, Naturkatastrophen usw. die Durchführung des Mietvertrages unmöglich machen. In diesem Fall ist die Hausverwaltung Mühlenbrock verpflichtet, dem Mieter alle geleisteten Anzahlungen zu erstatten. Ein darüber hinausgehender Ersatzanspruch des Mieters besteht nicht.
3.4 Die Hausverwaltung Mühlenbrock hat außerdem ein Rücktrittsrecht, wenn bis zum 21. Tag vor Anreise die Miete nicht vollständig auf dem Konto der Hauverwaltung Mühlenbrock eingegangen ist. In diesem Fall gelten die gleichen Bedingungen und Fristen wie beim Rücktritt des Mieters vom Vertrag.
4. Umbuchungen
Umbuchungswünsche des Mieters (Änderung des hinsichtlich des Reisetermins oder der Unterkunft) können –sofern die Durchführung möglich ist- gegen eine Gebühr von EUR 25,00 vorgenommen werden.
5. Gewährleistung
5.1 Bei Mängeln an der Mietsache oder bei wesentlichen Abweichungen der Mietsache vom Angebot kann der Mieter Abhilfe verlangen. Dieses Abhilfeverlangen ist innerhalb von 24 Stunden nach Bezug der Wohnung an die Hausverwaltung Mühlenbrock zu richten.5.2 Der Mangel ist schriftlich festzuhalten und von der Hausverwaltung Mühlenbrock gegenzuzeichnen. Bei fernmündlicher Meldung ist unverzüglich eine schriftliche Meldung nachzureichen.
5.3 Bei Nichteinhaltung der Vorschriften aus 5.1 und 5.2 ist der Mieter nicht zur Minderung berechtigt und hat auch keinen Schadensersatzanspruch.
5.4 Der Hausverwaltung Mühlenbrock ist eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu gewähren. Lässt sich der Mangel an dem Objekt nicht kurzfristig beseitigen, so ist die Hausverwaltung Mühlenbrock berechtigt, dem Mieter ein im Preis gleichwertiges Ersatzobjekt zu stellen.
Erfolgt die Mängelbeseitigung nicht in einer angemessenen Frist, so ist der Mieter berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten und die Rückzahlung des Mietpreises zu fordern. Eventuelle Schadenersatzforderungen gegenüber der Hausverwaltung Mühlenbrock bleiben immer in der Höhe auf den maximal dreifachen Mietpreis beschränkt. ( gem. § 651h BGB )
5.5 Der Mieter ist verpflichtet, Minderungsansprüche oder Schadenersatzforderungen spätestens 4 Wochen nach Ablauf des Mietverhältnisses schriftlich geltend zu machen. Alle Ansprüche aus dem Mietvertrag verjähren innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Mietzeitraums.
5.6 Beansprucht die Hausverwaltung Mühlenbrock eine Frist für die Überprüfung von Mängelrügen und Schadensersatzansprüchen, so wird für die Dauer dieser Überprüfung die Verjährungsfrist gehemmt.
6. Haftung
6.1 Die Hausverwaltung Mühlenbrock haftet nicht und in keiner Form für das eingebrachte Gut des Mieters und auch nicht für Sach- oder Personenschäden, die der Mieter, dessen Kinder oder Gäste durch Benutzung der Mietsache erleiden oder verursachen.
6.2 Die Hausverwaltung Mühlenbrock haftet nicht für die Folgen von Naturereignissen und höherer Gewalt.
6.3 Für die Benutzung von Extras außerhalb der Wohnung kann keine Gewähr übernommen werden. Das Nichtfunktionieren oder die Nichtbenutzung dieser Extras berechtigt nicht zu Schadensersatzansprüchen oder Minderungen.
7. Pflichten der Mieter
7.1 Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich zu behandeln und sie nur vertragsgemäß in Gebrauch zu nehmen. Für die Nichteinhaltung dieser Bedingungen haften alle volljährigen Mieter gemeinsam. Eltern haften für ihre Kinder.
7.2 Der Mieter verpflichtet sich, eventuell angerichtete Schäden der Hausverwaltung Mühlenbrock sofort zu melden. Bei verspäteter Mitteilung hat die Hausverwaltung Mühlenbrock das Recht, Folgeschäden geltend zu machen.
7.3 Beschwerden oder Unstimmigkeiten müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Std. nach Übernahme der Wohnung, der Hausverwaltung Mühlenbrock gemeldet werden. Spätere Beanstandungen oder Rückzahlungsansprüche können nicht mehr angenommen werden.
7.4 Der Mieter hat die Mietsache ordnungsgemäß und besenrein zu verlassen. Die Bettwäsche ist abzuziehen und auf dem Flur abzulegen. Mülleimer und Papierkörbe sind zu leeren, Fenster zu schliessen.
Der Kühlschrank ist abzustellen. Das Kleininventar / Geschirr ist zu reinigen und danach in den dafür vorgesehenen Schränken zu deponieren. Die Schlussreinigung wird durch die Hausverwaltung Mühlenbrock zu den in dem Angebot genannten Bedingungen durchgeführt.
7.5 Am Ende des Mietvertrages ist die Wohnung am Abreisetag bis 10.00 Uhr in einwandfreiem Zustand ( s. 7.4 ) zurückzugeben. Für Schäden am Inventar, die von der Hausverwaltung Mühlenbrock festgestellt werden, haftet der Mieter, sofern es sich nicht um einen normalen Verschleiß handelt.
8. Allgemeine Bedingungen
8.1 Die Angebote sind sorgfältig zusammengestellt worden. Dennoch muss eine Berichtigung von Fehlern vorbehalten bleiben.
8.2 Für die Angaben von Daten, Wohnungsnummern, Mietdauer, Preisen usw. gelten die Angaben auf der Buchungsbestätigung und Rechnung.
8.3 Der Mieter haftet für die übergebenen Schlüssel und ist bei Verlust zur Übernahme der entstehenden Kosten verpflichtet. Ist der Schlüssel Bestandteil einer Schließanlage, so können sich die Kosten entsprechend erhöhen.
8.4 Nutzungseinschränkungen, die aufgrund technischer Defekte entstehen, berechtigen nicht zu Mietminderung oder Schadensersatz. Die Hausverwaltung Mühlenbrock verpflichtet sich je nach Möglichkeit zur umgehenden Mängelbeseitigung.
8.5 Gutschriften für verspätete Anreise oder vorzeitige Abreise können nicht erteilt werden.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge. Die einzelne unwirksame Bestimmung soll durch eine Bestimmung ersetzt werden, die dem ursprünglich gewünschten wirtschaftlichen Sinn am nächsten kommt.
9.2 Der Mieter kann Rechte aus diesem von der Hausverwaltung Mühlenbrock bestätigten Mietvertrag erst herleiten, wenn die vertraglich fälligen Zahlungen geleistet und bei der Hausverwaltung Mühlenbrock eingegangen sind.
9.3 Gerichtsstand ist Jever.
9.5 Der Mieter erkennt ausdrücklich an, dass die im Haus oder in der Wohnung aushängende Hausordnung ergänzender Bestandteil der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist.
Stand 1. Januar 2004